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Rechtliches

Widerrufsrecht

Stand: Juli 2026

Bitte unbedingt beachten: Ob bei einem Leasingvertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, hängt stark von der konkreten Vertragsgestaltung ab und ist in den letzten Jahren mehrfach höchstrichterlich präzisiert worden (BGH, Urteil v. 24.02.2021 – VIII ZR 36/20; EuGH, Urteil v. 21.12.2023 – C-38/21 u. a.; BGH, Urteil v. 25.09.2024 – VIII ZR 58/23). Diese Seite erklärt die Systematik in allgemeiner Form. Maßgeblich ist immer die Widerrufsbelehrung im jeweiligen individuellen Leasingvertrag – lassen Sie diese unbedingt von einer im Leasing-/Verbraucherkreditrecht erfahrenen Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt auf Ihr konkretes Vertragsmodell zuschneiden, bevor Sie Verträge mit Kunden abschließen. Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann dazu führen, dass die Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen beginnt.

1. Für wen gilt ein Widerrufsrecht überhaupt?

Ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB kommt von vornherein nur für Verbraucher (§ 13 BGB) in Betracht – also für natürliche Personen, die den Leasingvertrag zu privaten Zwecken abschließen.

Kein Widerrufsrecht Gewerbe- und Flottenleasing

Schließt ein Kunde den Leasingvertrag als Unternehmer (§ 14 BGB) – also im Rahmen seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit, etwa bei Gewerbe-, Flotten- oder Maschinenleasing – besteht unabhängig von der Vertragsgestaltung kein gesetzliches Widerrufsrecht. Die verbraucherschützenden Widerrufsvorschriften greifen hier nicht.

2. Verbraucherleasing: entscheidend ist der Vertragstyp

Bei Leasingverträgen mit Verbrauchern kommen grundsätzlich zwei unterschiedliche rechtliche Anknüpfungspunkte für ein Widerrufsrecht in Betracht – die je nach Vertragsgestaltung zu völlig unterschiedlichen Ergebnissen führen:

In der Regel kein Widerrufsrecht Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung

Beim klassischen Kilometerleasing – fester Kilometerrahmen, Ausgleich von Mehr-/Minderkilometern bei Rückgabe, keine Verpflichtung und kein einseitiges Recht des Leasinggebers, dem Kunden das Fahrzeug am Ende „anzudienen" bzw. zum Kauf zu verpflichten – besteht nach aktueller höchstrichterlicher Rechtsprechung kein Widerrufsrecht:

  • Der BGH hat 2021 entschieden, dass ein solcher Vertrag nicht die Voraussetzungen einer „sonstigen entgeltlichen Finanzierungshilfe" nach § 506 Abs. 2 BGB erfüllt – ein verbraucherkreditrechtliches Widerrufsrecht scheidet damit aus.
  • Der EuGH hat 2023 zusätzlich klargestellt, dass ein Kfz-Leasingvertrag ohne Kaufverpflichtung eher einem Mietvertrag entspricht und deshalb auch dann kein Widerrufsrecht besteht, wenn der Vertrag im Fernabsatz (z. B. vollständig online) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde.
  • Der BGH hat diese Linie 2024 nochmals ausdrücklich bestätigt.

Widerrufsrecht möglich Leasing mit Kaufverpflichtung, Andienungsrecht oder Restwertgarantie zulasten des Kunden

Enthält der Leasingvertrag eine Verpflichtung des Kunden, das Fahrzeug/die Anlage am Ende der Laufzeit zu erwerben, ein einseitiges Andienungsrecht des Leasinggebers oder eine Restwertgarantie, bei der der Kunde das Wertminderungsrisiko trägt, kann der Vertrag als „sonstige entgeltliche Finanzierungshilfe" einzuordnen sein. In diesem Fall kann ein Widerrufsrecht analog dem Verbraucherkreditrecht bestehen (§§ 506, 495 BGB) – mit eigenen, von der klassischen Fernabsatz-Widerrufsbelehrung abweichenden Informationspflichten (Art. 247 EGBGB statt Art. 246a EGBGB).

3. Was bedeutet das für RheinRuhr Leasing?

[ Platzhalter – bitte je Produktlinie festlegen ] Ordnen Sie jede angebotene Leasingform einer der beiden Kategorien zu:

  • Reines Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung: Weisen Sie Verbraucher in den Vertragsunterlagen klar und mit Begründung darauf hin, dass kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht – oder räumen Sie freiwillig ein vertragliches Rücktritts-/Widerrufsrecht ein, wenn Sie das aus Kundenservice-Gründen anbieten möchten.
  • Leasing mit Andienungsrecht/Kaufverpflichtung/Restwertgarantie: Lassen Sie für diese Vertragsart eine eigene, auf § 506 BGB i. V. m. Art. 247 EGBGB zugeschnittene Widerrufsbelehrung von einer Fachanwältin/einem Fachanwalt erstellen.

Muster-Widerrufsbelehrung (allgemeine Fernabsatz-Variante)

Die folgende, gesetzlich vorgesehene Muster-Widerrufsbelehrung (Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB) können Sie verwenden, falls im Einzelfall ein Widerrufsrecht nach den allgemeinen Fernabsatzregeln greift (z. B. bei einer freiwillig eingeräumten Widerrufsmöglichkeit oder bei anderen Vertriebsformen als dem reinen Kilometerleasing ohne Kaufverpflichtung). Für Leasingverträge mit Kaufverpflichtung/Andienungsrecht ist stattdessen die verbraucherkreditrechtliche Variante nach Art. 247 EGBGB heranzuziehen.


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

RheinRuhr Projektbau GmbH (RheinRuhr Leasing)
Hansaring 61, 50670 Köln
Telefon: 0221 - 6699 0216
E-Mail: Anfrage@rheinruhrleasing.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das untenstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen bzw. bei Leasingverträgen mit bereits erfolgter Fahrzeugübergabe sind ergänzende Regelungen zum Wert- bzw. Nutzungsersatz erforderlich – diese hängen vom Einzelfall ab und sollten anwaltlich ergänzt werden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An:

RheinRuhr Projektbau GmbH (RheinRuhr Leasing)
Hansaring 61, 50670 Köln
E-Mail: Anfrage@rheinruhrleasing.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Leasingvertrag betreffend folgendes Fahrzeug/folgende Anlage:

_____________________________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): _______________

Name des/der Verbraucher(s): _______________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________

Datum: _______________

(*) Unzutreffendes streichen.

4. Vorrang der individuellen Vertragsunterlagen

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ersetzt nicht die verbindliche Widerrufsbelehrung, die dem Kunden bei Abschluss des jeweiligen individuellen Leasingvertrags ausgehändigt wird. Bei Widersprüchen gilt ausschließlich die im konkreten Vertrag enthaltene Belehrung.

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